Bereits erteilte Kenntnisnachweise bleiben bis zum 31.12.2021 gültig.
Danach hast Du 2 Optionen:
- Du lässt deinen alten Kenntnisnachweis umschreiben in eine A1/A3 EU Lizenz. Die Gültigkeit der neuen Lizenz ist dann so wie in der Alten. Steht auf deinem alten Kenntnisnachweis zum Beispiel der 22.06.2025, so ist die Gültigkeit des neuen, umgeschriebenen Kenntnisnachweises ebenfalls der 22.06.2025. Dieses Vorgehen wird jedoch nicht vom Luftfahrt-Bundesamt empfohlen, da ein Onlinetraining für die neuen Lizenzen optimal in das neue Recht einführt.
- Du machst ab dem 01.01.2022 eine der neuen EU-Lizenzen, welche dann 5 Jahre gültig ist.
In der Übergangszeit, also vom 31.12.2020 – 31.12.2021, kannst Du deinen alten Kenntnisnachweis weiterhin zum Steuern von Drohnen der „Offenen“ Kategorie benutzen. Willst Du in dieser Zeit eine alte Drohne (Bestandsdrohne) fliegen, musst Du mit Einschränkungen rechnen. Du darfst dann entsprechende Drohnen meist nur im Rahmen der Unterkategorie A3 bewegen. Wenn Du eine Drohne mit EU-Klassifizierung steuern möchtest, gibt es keine Einschränkungen. Grundsätzlich gilt, dass die alten Kenntnisnachweise auch in der Übergangszeit nur innerhalb Deutschlands gelten.
Egal wie Du dich entscheidest, bei uns bist Du auf jeden Fall bestens aufgehoben.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.