Ja, selbstgebaute Drohnen können eingesetzt und je nach Gewicht in der offenen oder spezifischen Kategorie betrieben werden.
Du als Drohnen-Betreiber musst Dich natürlich an die Verordnung halten und darfst Sie in folgenden Unterkategorien der offenen Kategorie benutzen:
- A1, wenn das maximale Abfluggewicht (MTOM) der Drohne einschließlich Nutzlast weniger als 250 g bei einer Geschwindigkeit von weniger als 19 m/s beträgt; oder in
- A3, wenn das MTOM der Drohne einschließlich Nutzlast weniger als 25 kg beträgt.
Selbstgebaute Drohnen können unabhängig von ihrem Gewicht in der spezifischen Kategorie betrieben werden, wenn sie im Rahmen einer Betriebserlaubnis zugelassen wurden.
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